Organisatorisches
Alllgemeine Hinweise zur BestenlisteDie Saison 2022 geht am 30.11.2022 zu Ende. Fehlende Eintragungen können noch bis zu diesem Datum an: Gert Müller-Kiel, email: mueki47@t-online.de gesandt werden. Eintragungen können nur vorgenommen werden, wenn die Meldung die folgenden Daten aufweist:
1. Datum, Ort und Titel der Veranstaltung
2. Name, Vorname
3. Geburtsjahr
4. Verein
5. Erbrachte Leistung
6. Startpassnummer
OHNE GÜLTIGE STARTPASSNUMMER IST EIN EINTRAG IN DIE RANGLISTEN DES BLV NICHT MÖGLICH !
Nach DLO werden nur Athleten mit einem gültigen Startpass in die Bestenliste aufgenommen (Ein Eintrag in LADV ist kein Startpass). Diese können mit diesem Formular (oder alternativ diesem beschreibbarem pdf) bei der Geschäftsstelle per Mail beantragt werden.
Fehlermeldungen in den Bestenlisten sind bitte direkt an Gert Müller-Kiel zu richten unter Angabe der Athletennummer.
Ab der Saison 2023 (April) wird der 5km Straßenlauf (auf offiziell vermessenen Strecken!) in die Ranglisten des BLV aufgenommen.
Hinweise zur Ergebnisübermittlung
Die Übermittlung von Ergebnissen mit Relevanz für die Bestenlisten muss von den Vereinen möglichst zeitnah, spätestens aber zwei Wochen nach einer Veranstaltung an den Statistiker erfolgen. Ergebnisse von Landesmeisterschaften und darüber hinaus werden direkt von der jeweiligen Homepage übernommen. Zur Übermittlung gibt es mehrere Möglichkeiten
- 1. Eine Mail mit Link auf die Ergebnislisten
- 2. Eine Mail mit den Ergebnislisten als Anhang
- 3. Wenn nichts anderes möglich ist, kann die Ergebnisliste auch in gedruckter Form eingereicht werden.
Von Veranstaltungen im Bereich des BLV muss zusätzlich der Veranstaltungsbericht eingereicht werden. Dieser Hinweis gilt auch für Straßenlaufveranstaltungen! Die Bestenlisten werden im Verlauf der Saison in unregelmäßigen Abständen, nach Abschluss der Wettkampfsaison werden die Bestenlisten und die Rekordlisten zeitnah auf der BLV-Homepage veröffentlicht. Evt. Korrekturen oder Ergänzungen müssen mit Belegen unverzüglich an den Statistiker gemeldet werden.
Annahmeschluss ist der 31. Dezember.